20 % Steuern sparen
Jetzt Fenster und Haustüren sanieren !
Seit dem 01. Januar 2020 ist es möglich, neben den Lohnnebenkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen.
Insgesamt können 20 % der Gesamtkosten (Lohn- und Materialkosten) von bis zu 200.000 € (max. also 40.000 €) innerhalb von 3 Jahren direkt über die Steuererklärung erstattet werden.
Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen, also auch der Austausch von Fenstern, die nicht mehr den energetischen Voraussetzungen entsprechen.
Besonders einfach ohne vorherigen Antrag !
Was wird gefördert ?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?
Welche Vorteile bietet die steuerliche Förderung ?
Beispielrechnung: Fenstersanierung bei einem Einfamilienhaus
Renovierungsaufwand für neue Fenster: 15.000 €
Steuererstattung / Steuerersparnis: 20 % vom Renovierungsbedarf = 3.000 €
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7%: 1.050 €
Im 2. Jahr 7%: 1.050 €
Im 3. Jahr 6 %: 900 €
So erreichen Sie uns
M&S Bau GmbH
Lütkendorpweg 14
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